Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
§ 1 Adresse
Vitt 9
18556 Putgarten OT Vitt
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Bitte senden Sie uns Ihren Buchungswunsch über das Buchungsanfrageformular. Sofern das Ferienhaus im gewünschten Zeitraum verfügbar ist, erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot. Mit Bestätigung dieses Angebots kommt die Buchung zustande. Anschließend übersenden wir Ihnen die schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienhaus wird mit Zugang der Buchungsbestätigung sowie nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und der Kaution gemäß § 3 rechtsverbindlich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 25 % des Buchungspreises sowie eine Kaution in Höhe von 150,00 Euro zu leisten. Beide Beträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Buchungspreis einschließlich der Kaution unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Gehen die Anzahlung und die Kaution nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung ein, kommt der Beherbergungsvertrag nicht zustande. Bereits reservierte Termine werden in diesem Fall wieder freigegeben. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung möglich.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10.00 Uhr vollständig zu räumen und in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
Wird das Ferienhauses nicht fristgerecht geräumt, ist der Vermieter berechtigt, folgende Nutzungsentschädigung zu verlangen:
a) 80,00 Euro bei einer Räumung nach 10.00 Uhr, jedoch vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung ab 13.00 Uhr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
Die Rückgabe des Ferienhauses gilt erst als erfolgt, wenn sämtliche Schlüssel an den Vermieter oder dessen Beauftragter übergeben wurden. Sofern dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, können die Schlüssel stattdessen im Schlüsseltresor des Ferienhauses hinterlegt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses sämtliche Türen und Fenster ordnungsgemäß zu schließen sowie alle Außentüren abzuschließen.
§ 5 Hauszugang
Unser Haus ist mit einem elektronischen Türschloss ausgestattet. Ihren persönlichen PIN-Code haben Sie vor der Anreise per Nachricht erhalten. Sie können damit am Anreisetag ab 16 Uhr Uhr direkt und flexibel einchecken. Eine Schlüsselübergabe vor Ort ist nicht notwendig. Dieser zugesendete Code bleibt für Ihre gesamte Verweildauer gültig und wird von Ihnen für jeden Zugang zum Haus verwendet.
Bitte stellen Sie sicher, dass beim Verlassen des Hauses alle Türen fest ins Schloss gefallen und elektronisch verriegelt sind. Ihr PIN-Code läuft nach der Check-out-Zeit automatisch ab.
§ 6 Haftung
Das Ferienhaus wird dem Mieter in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen, damit diese, soweit möglich, behoben werden können.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Besuchern schuldhaft am Ferienhaus, dessen Einrichtung oder dem Inventar verursacht werden. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet der Mieter nicht.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, insbesondere bei unzulässiger Untervermietung, Überschreitung der vereinbarten Personenzahl, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Aufenthalt
Das Ferienhaus darf ausschließlich von den in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahl benutzt werden. Eine Belegung mit einer höheren Personenzahl als vereinbart bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Für zusätzlich aufgenommene Personen ist das hierfür geltende Zusatzentgelt gemäß der Preisliste zu entrichten. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Der Mieter ist nicht berechtigt das Ferienhaus an Dritte unterzuvermieten oder die Nutzung Dritten zu überlassen. Eine Übertragung des Mietvertrages auf Dritte ist ausgeschlossen.
Mit der Leistung der Anzahlung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung des Ferienhauses als verbindlich an.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet, soweit dem Vermieter infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages ein entsprechender Schaden entsteht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Rauchverbot & Brandschutz
Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Ferienhauses einschließlich des Wintergartens nicht gestattet. Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich zulässig. Zigarettenreste etc. sind ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht auf dem Grundstück zurückgelassen werden. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 Euro erhoben. Weitergehende, nachweislich entstandene Schäden oder Kosten, insbesondere Spezialreinigungen oder Geruchsbeseitigungen, bleiben hiervon unberührt.
Unser Ferienort ist berühmt für seine historischen, reetgedeckten Häuser. Dies bringt eine große Verantwortung mit sich. Im gesamten Ort gilt ein striktes Verbot für offenes Feuer und Pyrotechnik. Das Zünden von Raketen, Böllern, Wunderkerzen sowie Lagerfeuer oder Fackeln sind strengstens verboten. Die Nutzung von Kohle- oder Gasgrills ist wegen des Funkenflugs untersagt. Wir haben für Sie einen Elektrogrill bereitgestellt, den Sie sehr gerne nutzen dürfen.
§ 9 Nutzung des Ferienhauses
Die Nutzung des Ferienhauses, einschließlich der Einrichtung, der Terrasse, der Außenanlagen sowie des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und seiner Mitreisenden. Die gesetzlichen Haftungspflichten des Vermieters, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro erhoben. Weitergehende Schäden oder Kosten, insbesondere aufgrund eines erhöhten Reinigungsaufwandes oder einer verzögerten Weitervermietung, bleiben hiervon unberührt.
§ 11 PKW-Stellplatznutzung
Der Mieter verpflichtet sich, nur einen PKW oder ein Motorrad auf den kostenlos zur Verfügung gestellten Stellplatz am Haus abzustellen. Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeuges. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert ist. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen. Wagenwäsche, Reparaturen, offenes Feuer u.ä. sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.
§ 12 Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen über die Steckdosen des Ferienhauses oder sonstige Stromanschlüsse auf dem Grundstück ist aus Sicherheitsgründen sowie zum Schutz der elektrischen Anlage nicht gestattet. Eine Wallbox oder sonstige Lademöglichkeit steht derzeit nicht zur Verfügung. Wir bitten unsere Gäste, für das Laden ihrer Fahrzeuge ausschließlich öffentliche Ladestationen zu nutzen.
Bei Verstößen gegen diese Regelung haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für sämtliche hierdurch entstandene Stromkosten sowie verursachte Schäden.
§ 13 Laden von Fahrradakkus & Elektrofahrrädern
Das Laden von E-Bikes, Pedelecs sowie sonstigen Elektro-Kleinfahrzeugen innerhalb des Ferienhauses ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht gestattet. Eine spezielle Ladeeinrichtung steht derzeit nicht zur Verfügung.
Bei Verstößen gegen diese Regelung haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für sämtliche hierdurch entstandene Stromkosten sowie verursachte Schäden.
§ 14 Rücktritt des Mieters (Stornierung)
Der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag bedarf der Schriftform.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Tage vor Reiseantritt möglich. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden folgende Stornierungsgebühren, jeweils bezogen auf den vereinbarten Mietpreis, erhoben:
* 59 – 46 Tage vor Reiseantritt: 20 %
* 45 – 31 Tage vor Reiseantritt: 40 %
* 30 – 22 Tage vor Reiseantritt: 60 %
* 21 – 8 Tage vor Reiseantritt: 80 %
* 7 – 3 Tage vor Reiseantritt: 90 %
* weniger als 3 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise: 100 %
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt nach Reiseantritt vorzeitig ab, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bestehen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen
§ 15 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände, insbesondere infolge von Unfall, Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, unmöglich wird.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen des Mieters vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz sowie auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Rücktritt nicht zu vertreten hat.
§ 16 Kurabgabe
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgabe nach Maßgabe der jeweils gültigen Kurabgabensatzung der Gemeinde Putgarten zu erheben und an die zuständige Kurverwaltung abzuführen. Die Kurabgabe wird gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Der Mieter erhält die entsprechenden Gästekarten nach den geltenden Bestimmungen.
Die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Erhebung und Abführung der Kurabgabe sowie der Ausstellung der Gästekarten verarbeitet und an die zuständige Kurverwaltung übermittelt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
§ 17 Schriftform
Nebenabreden zu diesem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Mit der Leistung der Anzahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandsteil des Beherbergungsvertrages an.
§ 18 Sicherheitseinrichtung und Videoüberwachung
Zur Wahrung des Hausrechts sowie zum Schutz des Ferienhauses vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Betreten wird der Außenbereich des Grundstücks (Eingangsbereich / Hofeinfahrt) videoüberwacht.
Eine Überwachung der Innenräume des Ferienhauses findet zu keinem Zeitpunkt statt.
Die Speicherung und Löschung der Aufzeichnungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 19 Betreten des Mietobjektes
Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen dürfen das Mietobjekt während der Mietzeit nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter betreten. Hiervon ausgenommen sind Notfälle sowie unaufschiebbare Reparaturen oder Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr. Soweit möglich, wird der Mieter vor dem Betreten informiert.
§ 20 WLAN- und Internetnutzung
Den Gästen wird für die Dauer ihres Aufenthalts ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder uneingeschränkt verfügbare Internetverbindung besteht nicht.
Der WLAN-Zugang darf ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Insbesondere sind rechtswidrige Handlungen, das Abrufen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte sowie Urheberrechtsverletzungen (z. B. durch illegales Filesharing) untersagt.
Die Zugangsdaten zum WLAN sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Rechtsverletzungen, die von ihm oder seinen Mitreisenden über den zur Verfügung gestellten Internetzugang begangen werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Funktionsfähigkeit des Internetzugangs.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
